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Allgemeine 
Benützungsbestimmungen


1) Bei der Benützung der Infrastruktur und Anlagen verpflichtet sich der/die Nutzer:in zur Einhaltung aller angeführten Pflichten sowie Regelungen gemäß den Allgemeinen Benützungsbestimmungen, den jeweiligen besonderen Benützungsordnungen des Sportzentrums Rif in der jeweils gültigen Fassung sowie den Anordnungen des Personals. Der/Die Nutzer:in stellt auch sicher, dass alle Personen, die unter seiner/ihrer Verantwortung stehen und die Infrastruktur nutzen, darüber in Kenntnis gesetzt und zur Einhaltung verpflichtet werden.


2) Vor Benützung der Infrastruktur ist durch den/die Nutzer:in zwingend eine Eintragung unter Angabe des Namens des/der jeweiligen Gruppen- bzw. Vereinsverantwortlichen samt Angaben zur Anzahl der Teilnehmenden (Teilnehmerliste/ggfls. digital) erforderlich.


3) Die Benützung der Anlagen ist - mit Ausnahme frei zugänglicher Bereiche - nur zu den jeweils reservierten Zeiten gestattet. Es stehen nur die ausdrücklich zugewiesenen Räume bzw. Anlagen zur Verfügung. Das Betreten der reservierten Anlage ist zehn Minuten vor Reservierungsbeginn möglich, sofern die gebuchte Infrastruktur nicht (mehr) blockiert ist. Vor Ende der Übungszeit sind benutzte Sportgeräte und Utensilien wegzuräumen.


4) Aus Sicherheitsgründen ist es dem/der Nutzer:in untersagt, während des eigenen aktiven Trainings der Beaufsichtigung betreuungsbedürftiger Personen (wie Kinder und Menschen mit Behinderung) nachzugehen. Dies gilt insbesondere für die Schwimmhalle, sämtliche Krafträume aber auch für weitere Trainingsflächen. Davon nicht umfasst ist beispielsweise das Vorzeigen von Übungen, das Mitspielen oder das Mittrainieren von Aufsichtspersonen, sofern dies der bestimmungsgemäßen Nutzung der betreuungsbedürftigen Personen dient und dabei eine den Umständen entsprechende Beaufsichtigung weiterhin möglich ist.


5) Die Nutzung des Areals samt der dazugehörigen Infrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr des/der Nutzers:in und seiner/ihrer Teilnehmenden. Vereinbart wird, dass jede Haftung des Sportzentrums Rif für Schäden, die aus bloß fahrlässig verschuldeten Handlungen oder Unterlassungen resultieren, ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt auch gegenüber den Teilnehmenden des/der Nutzer:in.


6) Der/Die Nutzer:in nimmt zur Kenntnis, dass er für etwaige Sach- oder Personenschäden, die während der Benützung durch ihn selbst und/oder seiner/ihrer Teilnehmenden verursacht werden, selbst haftet und das Sportzentrum Rif gegen sämtliche aus diesem Ereignisfall resultierende Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten ist. Bei der Übernahme festgestellte Mängel und/oder Schäden sowie während der Benützung entstandene Schäden sind unverzüglich am Infopoint zu melden.

7) Der/Die Nutzer:in verpflichtet sich bzw. stellt gegenüber seinen/ihren Teilnehmenden sicher, dass mit sämtlichen Anlagen und der gesamten Infrastruktur des Sportzentrums Rif schonend umgegangen wird.


8) Der/Die Nutzer:in verpflichtet sich zur rechtzeitigen Stornierung von kostenlos zur Verfügung gestellten Kontingenten, ausgenommen davon sind unvorhergesehene und ungeplante Ereignisse, die in der Sphäre des/der Nutzers:in liegen, sowie witterungsbedingte Doppelbuchungen. Für nicht kostenlos zur Verfügung stehende Infrastruktur gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Benützungsbestimmungen:


Stornierung durch den/die Nutzer:in:
8 Wochen bis 3 Wochen vor dem Termin 30% der Kosten
3 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin 50% der Kosten
1 Woche vor dem Termin 100% der Kosten


Sollte eine geplante Outdoor-Aktivität witterungsbedingt nicht möglich sein, wird dem/der Nutzer:in die Möglichkeit eingeräumt, die Einheit kostenlos auf einen anderen Termin zu verlegen, wenn die Stornierung mindestens vier Stunden vor Beginn der Einheit schriftlich oder telefonisch beim Infopoint erfolgt ist.


9) Das Sportzentrum Rif ist berechtigt, aufgrund der Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie bei Gefahr in Verzug Anlagen zu sperren und dem/der Nutzer:in die Benützung der Infrastruktur aus diesem Grund zu untersagen sowie – wenn nötig – des Gefahrenbereiches zu verweisen. Das Sportzentrum Rif verpflichtet sich, frühzeitig über solche Sperren in geeigneter Weise zu informieren und den betroffenen Nutzern:innen Alternativen anzubieten bzw die Anlage von Vornherein für die geplanten Arbeiten terminlich zu blockieren. Benützungsentgelte sind nicht ersatzfähig, sofern die Ursache der Sperre im Verschulden des/der Nutzers:in oder eines seiner/ihrer Teilnehmer:innen liegt.


10) Das Aufnehmen von Bild- und Videomaterialien, die der Veröffentlichung dienen, ist am gesamten Areal des Sportzentrums Rif nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers erlaubt. Ausgenommen davon sind persönliche Aufnahmen von Social Media Beiträgen für private Zwecke sowie solche Social Media Beiträge, deren Zweck in der Bewerbung eines Sponsors eines/einer Nutzers:in bzw eines/einer Teilnehmer:in liegt. Die Rechte anderer Personen sind hierbei besonders zu schützen und das Löschen unangebrachter Beiträge kann vom Sportzentrum Rif verlangt werden. Sämtliche Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken eines Dritten bedürfen ausnahmslos einer vorherigen Zustimmung des Sportzentrums Rif.


11) Bei allen Werbungen und öffentlichen Aussendungen, welche die Bezeichnung „SPORTZENTRUM Rif bzw. Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg/Rif“ beinhaltet, ist das jeweils aktuelle Logo zu verwenden und wird auf Anfrage vom Betreiber zur Verfügung gestellt.


12) Die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderliche Anmeldung bzw. Einholung einer Bewilligung sowie die Einhaltung damit verbundener Auflagen auf dem Gelände des Sportzentrums Rif obliegen dem/der Nutzer:in. Etwaige dafür erforderliche Maßnahmen, die die bauliche Substanz betreffen, sind mit dem Sportzentrum Rif im Vorhinein rechtzeitig abzusprechen und nur mit dessen Erlaubnis durchzuführen. Der Sportzentrum Rif behält sich vor, auf Kosten des/der Nutzers:in die fachmännische Wiederherstellung zu verlangen oder zu diesem Zweck ein Unternehmen zu beauftragen. Ebenso wird vorgeschlagen, dass der/die Nutzer:in selbst für eine versicherungsmäßige Deckung, der mit einer Veranstaltung verbundenen Risiken, sorgt. Schäden an den Anlagen, der Infrastruktur oder der baulichen Substanz, die durch die Veranstaltung, Zuschauern, Teilnehmern oder an der Veranstaltung beteiligten Dritten entstanden sind, müssen umgehend gemeldet werden. Das Sportzentrum Rif behält sich vor, die dadurch entstandenen Schäden dem/der Veranstalter:in in Rechnung zu stellen oder die Wiederherstellung/Reparatur zu verlangen.


13) Ist aufgrund eines Ereignisses die Auslösung einer Rettungskette notwendig, sind die Mitarbeiter:innen des Sportzentrums Rif gerne behilflich. Wird die Rettungskette vom/von der Nutzer:in selbst ausgelöst, sind die Mitarbeiter:innen des Infopoints des Sportzentrums Rif nach erfolgter Erst-Hilfe unverzüglich zu informieren.


14) Die Infrastruktur samt Umkleideräume sind sauber zu halten. Das Betreten der Sporthallen mit Straßenschuhen untersagt. Das Einnehmen von Speisen ist auf die Aufenthaltsbereiche, die Zuschauerbereiche und Gastrobereiche beschränkt.


15) Die Garderobenkästen sind beim Verlassen der Sportstätte zu leeren. Für den Verlust von Kleidungsstücken, persönlichen Gegenständen und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.


16) Auf dem gesamten Areal des Sportzentrums Rif gilt Rauchverbot, mit Ausnahme der im Außenbereich markierten Raucherplätze. Der Konsum von Alkohol ist auf Tribünen und Gastrobereiche beschränkt.


17) Hunde sind auf der gesamten Anlage verboten, davon ausgenommen sind Assistenzhunde zur Unterstützung.


18) Für die Benützung der Parkplätze und Verkehrsflächen am Areal des Sportzentrums Rif gelten die Bestimmungen der StVO. Die vorhandenen Parkplätze stehen gegen jederzeitigen Widerruf dem/der Nutzer:in sowie Besuchern zur Verfügung. Es wird lediglich die Parkplatzfläche zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande und es wird keine wie auch immer geartete Haftung übernommen. Bei Falschparken (Behindertenparkplätze, Kiss&Sport Zone, Parkplätze für Mitarbeiter:innen) erfolgt eine Besitzstörungsklage und bei wiederholtem Falschparken behält sich das Sportzentrum Rif vor, falsch geparkte Autos kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Campieren ist am gesamten Gelände untersagt.


19) Betriebszeiten im Sportzentrum Rif
- Montag-Samstag: 07:00 – 22:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: 07:00-20:30 Uhr
- Schließung der Außenanlagen spätestens um 21:30 Uhr bzw. bei Einbruch der Dunkelheit

Das Sportzentrum Rif hat an folgenden Tagen geschlossen:
24.-26.12.; 31.12.;01.01.; Ostersonntag.


Weitere abweichende Betriebszeiten werden gegebenenfalls frühzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben. Das Betreten sämtlicher Anlagen – auch jener im Außenbereich – außerhalb der Betriebszeiten sowie an den oben genannten Tagen ist untersagt.


20) Verstöße gegen die Allgemeinen Benützungsbestimmungen, den jeweiligen Benützungsordnungen oder den Anweisungen des Personals werden geahndet und Verwarnungen ausgesprochen. Bei wiederholten Verstößen, die den laufenden Betrieb des Sportzentrums Rif stören, die Sicherheit anderer Personen oder des Eigentums Dritter gefährden, kann dies den Entzug der Reservierung zur Folge haben (Durchgriffsrecht). Auch die Rückerstattung des Benützungsentgeltes kann in solchen Fällen abgelehnt werden.

 

21) Darüber hinaus ist das Sportzentrum Rif jederzeit befugt, die Berechtigung der Nutzung der Infrastruktur gegenüber dem/der Nutzer:in ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf, der schriftlich oder per E-Mail ausgesprochen werden kann, wird mit dessen Zugang beim/bei der Nutzer:in wirksam.

 

22) Die Nutzung von Überwachungskameras erfolgt zum Schutz der Kunden des Sportzentrum Rif und dessen Eigentums, und alle aufgezeichneten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert sowie gelöscht. Nähere Informationen finden Sie dazu in unserer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung: Datenschutz | Sportzentrum Rif (sportzentrumrif.at/datenschutz).

 

23) Der/die Nutzer:in nimmt die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß DSGVO idgF zum Zweck der Vertragserfüllung zur Kenntnis. Davon umfasst ist auch die nicht-personenbezogene Verarbeitung der Daten mittels KI-gestützter Technologien. Nähere Ausfertigungen dazu sind in der jeweils gültigen Fassung unter: Datenschutz | Sportzentrum Rif (sportzentrumrif.at/datenschutz) nachzulesen. Diese Bestimmungen gelten als Teil dieser Allgemeinen Benützungsbedingungen.

 

24) Die Mitarbeiter:innen des Sportzentrums Rif und insbesondere das Team vom Infopoint unterstützt Sie gerne bei allfälligen Fragen, Hilfeleistungen, Reservierungen und Informationsbereitstellung. Das Personal vom Sportzentrum Rif ist zudem jederzeit berechtigt, die Infrastruktur und Anlagen auf dem Areal des Sportzentrums Rif zu betreten.

 


Dezember 2024

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